Verband für Psychotherapie in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe e. V.

Mitglied werden

Die Höhe des BAPP-Mitgliedsbeitrages wird anhand einer Ausgabenschätzung jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt
Voller Betrag:
280,00€ für Einzelpraxis-Inhaber*innen
Halber Betrag:
120,00€ für Berufsanfänger*innen, Einzelpraxis-Gründer*innen und angestellte KJHG-Therapeut*innen
Förderbetrag:
50,00€ für PiAs, Renter*innen, geringfügig Beschäftigte
  • Therapieverbunde bzw. freie Träger der JH stellen ein Vollmitglied, alle weiteren Angestellten werden als Fördermitglied geführt.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich abgebucht. In besonderen Fällen kann eine halbjährliche Abbuchung vereinbart werden.
  • Die Mitgliedschaft ist in §3 der Satzung des BAPP geregelt.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine Approbation als KJP oder PP oder nach der neuen Weiterbildungsordnung eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachtherapeut*in. Eine Ausnahme besteht für PiAs, die eine Fördermitgliedschaft beantragen können. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Daten werden wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zukommen lassen.

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